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Aktuelles aus dem Maklervertrieb
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Ihrer Provinzial Rheinland Versicherung AG.
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Sehr geehrte Vertriebspartner,
mit diesem Newsletter möchten wir Sie über aktuelle Themen und neue Produkte der Provinzial Rheinland informieren.
Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle die Einführung
unseres Produktes "CyberSchutz", welches zur Absicherung kleiner und
mittelständischer Unternehmen gegen Cyber-Attacken konzipiert wurde.
Speziell für caritative Einrichtungen haben wir das Produkt
"ProCaritativ" entwickelt. Diese Deckungslösung bietet eine attraktive
Grundlage zur Optimierung unserer Zusammenarbeit in diesem wichtigen
Kundensegment.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen
uns auf Ihre Rückmeldungen bzw. Anfragen zu den neuen Produkten.
Ihr Alexander Böhm
Vertriebsdirektor Maklervertrieb
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Tolles Produkt - tolle Bewertung
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Morgen&Morgen bestätigt dies mit Bestnote!
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Das unabhängige Analysehaus Morgen&Morgen hat unserer Wohngebäudeversicherung die Bestnote verliehen – 5 Sterne und damit ein „Ausgezeichnet“.
Bewertet wurden die aktuell gültigen Wohngebäudebedingungen anhand von 50 Fragen zum Deckungsinhalt. Die ratingrelevanten Fragen beurteilten Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die Qualität eines Produktes anzusehen sind.
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für kleine und mittelständische Unternehmen
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Mit unserem neuen Produkt Provinzial CyberSchutz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sichern wir kleine und mittelständische Unternehmen gegen die finanziellen, aber auch gegen die operativen Risiken ab, die ihnen durch Cyber-Attacken drohen.
Unser individuell zugeschnittener Versicherungsschutz ersetzt Vermögensschäden, die durch eine Beeinträchtigung der elektronischen Daten und informationsverarbeitenden Systeme verursacht werden.
Dies umfasst sowohl Eigen- als auch Drittschäden sowie Kosten und Aufwendungen.
Der CyberSchutz Produktaufbau ist flexibel:
Detaillierte Informationen entnehmen Sie gerne den beigefügten Unterlagen:
Haben Sie weitere Fragen zum Produkt oder wünschen Sie ein unverbindliches Angebot?
Ihr Vertriebsleiter steht Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
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Unser Produkt für Kirche, caritative-, soziale- und ähnliche Einrichtungen
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Wir
bieten Ihnen ein modernes ABS-basiertes Bausteinprodukt, das auch
besondere, kundengruppenspezifische Erweiterungen berücksichtigt. Durch
ein flexibles, individuelles Kalkulationsmodell können wir den Wünschen
des jeweiligen Kunden Rechnung tragen.
Im Rahmen eines einheitlichen Kosten- und Sachenblocks bieten wir Ihnen umfangreiche Deckungserweiterungen wie zum Beispiel:
- 10 % für Aufräumungs- und Abbruchkosten,
Bewegungs- und Schutzkosten, Schadenbekämpfungskosten, Mehraufwendungen
durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen usw. mind. 100.000 €,
max. 10.000.000 €
- Evakuierungskosten für Heime und Krankenhäuser sind mit 50.000 € mitversichert
- Verkehrssicherungsmaßnahmen gelten mit 50.000 € mitversichert
- Ableitungsrohre gelten mit 5.000 € Entschädigungsgrenze mitversichert
- Grünanlagen gelten bis 15.000 € mitversichert
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an Ihren Vertriebsleiter.
Auch für Bestandskunden bieten wir Ihnen gerne eine Umstellung auf das aktuelle Bedingungswerk an.
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Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter
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Hier die Info in Sachen Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter:
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für
gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler wird zum
01.08.2018 die Berufszulassung neu geregelt. Das Gesetz sieht ab diesem
Datum eine Erlaubnispflicht für die Tätigkeit als
Wohnimmobilienverwalter vor. Auch der Nachweis einer
Berufshaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Erteilung dieser
Erlaubnis (§ 34 c Absatz 2 Nr. 3 GewOneu).
Von der Erlaubnispflicht betroffen sind sowohl
Wohnungseigentumsverwalter als auch Mietverwalter für Dritte. Nicht
unter die Erlaubnispflicht fallen die Verwaltung eigener Wohnimmobilien
sowie die Verwaltung von Gewerbeimmobilien und Grundstücken. Auch
besteht keine Erlaubnispflicht, wenn es sich bei der Verwaltung der
Wohnimmobilien nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Für eine
Erlaubniserteilung müssen betroffene Wohnimmobilienverwalter künftig
ihre persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Die Anforderungen an die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung
für Wohnimmobilienverwalter werden künftig in der Makler- und
Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Der Änderung dieser Verordnung hat
der Bundesrat nun am 27.4.2018 zugestimmt. Die Mindestversicherungssumme
beträgt ab dem 01.08.2018 nach den §§ 15, 15a MaBV 500.000,- EUR je
Schadenfall und 1.000.000,- EUR für alle Schadenfälle eines
Versicherungsjahres.
Mit der Antragsstellung für die erforderliche Erlaubnis muss ein
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
vorliegen. Eine solche Versicherungsbestätigung darf nicht älter als 3
Monate sein. Für Gewerbetreibende, die bereits vor dem 1. August 2018
Wohnimmobilien verwalten, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung
eingeführt. Diese müssen erst bis zum 1. März 2019 eine Erlaubnis
beantragen.
Diese gesetzlichen Vorgaben haben wir in neuen Bedingungswerken und
Tarifen umgesetzt, welche wir Ihnen mit dieser Vertriebsinfo zur
Verfügung stellen. Hiermit haben Sie nun die Möglichkeit bei Neuanfragen
oder bei Neuordnungen zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen
entsprechende Vorschläge zur erstellen und Anträge zu bestücken.
Derzeit arbeiten wir an einer Umsetzung der neuen Tarife in die
Anwendung pro.net-Gewerbe um Ihnen eine Erstellung von Vorschlägen und
Anträgen über das bekannte Programm zu ermöglichen.
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Kampagnenrabatt in Höhe von 20%!
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Für alle Branchen bietet die ÖRAG beim Firmen-Rechtsschutz für die Kombis AVGS, AVS und AVG bis Ende 2018 einen Kampagnenrabatt in Höhe von 20%!
Dieser gilt für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern (250SB).
Und es gibt einen aktuellen Anlass Sie nochmals auf die Wichtigkeit des Firmen-Rechtsschutzes für Ihre Kunden hinzuweisen:
Stichwort DSGVO: Jetzt auch rechtlich richtig absichern!
Digitales Zeitalter, digitale Risiken - auch und erst Recht für Ihre Firmenkunden.
Beispielsweise weil ein Kunde Ihrem Kunden vorwirft, seine persönlichen Daten weitergegeben oder sie nur unzureichend geschützt zu haben. Er erstattet deshalb Anzeige.
Die Kosten für den Rechtsstreit werden von uns im Rahmen des Daten-Rechtsschutzes übernommen, denn seit dem 25.05.2018 reguliert die ÖRAG über das Bundesdatenschutzgesetz hinaus auch nach EU-DSGVO.
Daher unser aktueller Tipp für Sie: Unser Firmen-Rechtsschutz inkl. Daten-Rechtsschutz bei Abschluss von Baustein A.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Anlage, oder wenden sich an Ihren Vertriebsleiter.
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Makler - Newsletter
2-2018 als Download
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| Impressum
Provinzial Rheinland Versicherung AG
Anschrift:
Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf
Telefon: (0211) 978-0
Fax: (0211) 978-1700
E-Mail: service@provinzial.com
Homepage: www.provinzial.com
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Amtsgericht, Düsseldorf: HRB 41241
Vorstand:
Patric Fedlmeier (Vorsitzender)
Guido Schaefers (Stv. Vorsitzender)
Dr. Volker Heinke
Sabine Krummenerl
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Michael Breuer
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